Rauchen am Arbeitsplatz – kann der Arbeitgeber es verbieten?
Rauchen am Arbeitsplatz ist ein sehr kontroverses Thema. Immer mehr Arbeitgeber suchen Nichtraucher als Mitarbeiter. Kann der Arbeitgeber das Rauchen am Arbeitsplatz verbieten? Wie ist das Rauchen im Arbeitsgesetzbuch geregelt? Welche Pausen sind durch das Arbeitsgesetzbuch geregelt? Wo gibt es ein absolutes Rauchverbot am Arbeitsplatz? Kann man für Rauchen am Arbeitsplatz mit einer Geldstrafe belegt werden?
INHALT
- Rauchen am Arbeitsplatz und das Arbeitsgesetzbuch
- Welche Pausen für Arbeitnehmer sind durch das Arbeitsgesetzbuch geregelt?
- Zusätzliche Pausen am Arbeitsplatz
- Wo gibt es ein absolutes Rauchverbot am Arbeitsplatz?
- Kann das Rauchen am Arbeitsplatz untersagt werden?
- Welche Strafe droht bei Rauchen am Arbeitsplatz?
- Wer kann eine Strafe gegen einen Arbeitnehmer wegen Rauchens verhängen?
Rauchen am Arbeitsplatz und das Arbeitsgesetzbuch
Das Arbeitsgesetzbuch enthält keine ausdrücklichen Bestimmungen über die Zigarettenpausen am Arbeitsplatz. Daher kann dieses Thema zu einiger Verwirrung führen. Zusätzliche Pausen für Raucher sind unfair gegenüber denjenigen, die diese Gewohnheit nicht haben. Es ist wichtig zu wissen, dass in keinem Gesetz zusätzliche “Raucherpausen” erwähnt werden. Das bedeutet, dass ein Arbeitnehmer keinen gesetzlichen Anspruch auf eine solche Pause hat. Der Arbeitgeber kann jedoch individuelle Entscheidungen treffen und den Arbeitnehmern erlauben, ihre Pausen am Arbeitsplatz zu verlängern.
Wichtig ist, dass das Arbeitsgesetzbuch Pflichtpausen regelt, auf die jeder Anspruch hat. Es handelt sich dabei um eine Ruhezeit, die auf jede beliebige Weise genutzt werden kann.
Welche Pausen für Arbeitnehmer sind im Arbeitsgesetzbuch geregelt?
Pausen während der Arbeitszeit sind sehr wichtig für das Gleichgewicht zwischen Gesundheit und Arbeit. Die angemessene Gewährung von Pausen wirkt sich positiv auf das allgemeine Wohlbefinden der Arbeitnehmer, ihre Produktivität und ihre Arbeitsbereitschaft aus. Welche Regeln gibt es für Pausen am Arbeitsplatz?
- Für die tägliche Arbeitszeit schreibt das Gesetz vor, dass ein Arbeitnehmer bei einer Arbeitszeit von mindestens sechs Stunden eine 15-minütige Pause einlegen muss. Diese Zeit wird nach Vereinbarung gewährt und kann je nach Entscheidung des Arbeitgebers auch länger sein.
- Wer mehr als 9 Stunden arbeitet, hat Anspruch auf eine zusätzliche 15-minütige Pause. Bei einer Arbeitszeit von mehr als 16 Stunden hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine weitere 15-minütige Pause. Diese Pausen zählen immer als Arbeitszeit.
- Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmern nicht vorschreiben, was sie während ihrer Pause zu tun haben. Sie können sich also in dieser Zeit eine Zigarette gönnen, wenn es die Möglichkeit dazu gibt.
Zusätzliche Pausen während der Arbeit
Die Vorschriften des Kodex sehen vor, dass die Pausen während der Arbeit stattfinden müssen, nicht vor oder nach der Arbeit. Sie können also nicht 15 Minuten früher gehen, wenn Sie Ihre Pause während des Tages nicht genutzt haben. Ein Arbeitgeber kann in seinem Betrieb eine längere Pause, die so genannte Mittagspause, einführen, die unbezahlt ist, d. h. nicht als Arbeitszeit zählt. Sie kann bis zu 60 Minuten dauern. In dieser Zeit kann der Arbeitnehmer zu Mittag essen, eine Zigarette rauchen, einkaufen gehen oder persönliche Besorgungen machen.
Eine weitere Bestimmung, die durch die Verordnung des Ministers für Arbeit und Sozialpolitik eingeführt wurde, besagt, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmern nach jeder Arbeitsstunde eine fünfminütige Pause gewähren muss, wenn diese darin besteht, an einem Schreibtisch mit einem Computer zu sitzen. Diese Pausen dürfen nicht kumuliert werden. In den Vorschriften ist jedoch nicht festgelegt, wie die Pause aussehen kann, so dass sie auch für eine Zigarette genutzt werden kann.
Wo gibt es ein absolutes Rauchverbot am Arbeitsplatz?
Es gibt allgemeine Vorschriften darüber, wo Sie nicht rauchen dürfen. Dabei handelt es sich vor allem um öffentliche Orte, die auch der Arbeitsplatz einer Person sein können. Gemäß Artikel 5 Absatz 1 des Gesetzes vom 9. November 1995 über den Schutz der Gesundheit vor den Folgen von Tabak und Tabakerzeugnissen (d. h. Gesetzblatt 2023, Punkt 700, in geänderter Fassung):
Das Rauchen von Tabakerzeugnissen, einschließlich des Rauchens von neuartigen Tabakerzeugnissen, und das Rauchen von elektronischen Zigaretten ist vorbehaltlich des Artikels 5a verboten:
- innerhalb medizinischer Einrichtungen und in den Räumlichkeiten anderer Einrichtungen, in denen Gesundheitsdienstleistungen erbracht werden,
- in den Räumlichkeiten von Bildungseinrichtungen gemäß den für das Bildungssystem geltenden Vorschriften und von Einrichtungen, die Sozialhilfeleistungen erbringen,
- in den Räumlichkeiten von Universitäten,
- in den Räumlichkeiten von Kultur- und Freizeiteinrichtungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen,
- in den Räumlichkeiten von Gastronomie- und Unterhaltungsbetrieben,
- auf dem Gelände öffentlicher Verkehrsmittel und Einrichtungen, die der Öffentlichkeit dienen,
- an Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel,
- auf dem Gelände von Sportanlagen
- in öffentlich zugänglichen Bereichen für Kinderspiele,
- allgemein in öffentlich genutzten Bereichen.
Jeder Eigentümer oder Manager der oben genannten Räumlichkeiten sollte das geltende Rauchverbot ausschildern. Dieses Schild sollte an einer gut sichtbaren Stelle angebracht werden, wobei Grafiken oder Worte zu verwenden sind. Er kann auch Bereiche bezeichnen, in denen das Rauchen erlaubt ist, wenn es sich beispielsweise um einzelne Räume in Räumlichkeiten handelt, die Wohnzwecken dienen. Es kann ein Raucherraum ausgewiesen werden:
- in Pflege- oder Wohnheimen,
- in psychiatrischen Abteilungen, die rund um die Uhr bewacht werden, außer in Hochsicherheitsabteilungen,
- in Universitätsgebäuden,
- in Hotels,
- Reiseeinrichtungen,
- Geschäftsräumen,
- in Gastronomie- und Unterhaltungsbetrieben.
Kann das Rauchen am Arbeitsplatz verboten werden?
Ein Arbeitgeber kann Regeln für das Rauchen am Arbeitsplatz aufstellen. Er kann sie natürlich auch verbieten. Wenn in den Vorschriften steht, dass das Rauchen in den Räumlichkeiten verboten ist, muss sich der Arbeitnehmer daran halten. Die Bereiche, in denen das Rauchen verboten ist, müssen dann gekennzeichnet werden. Das Rauchverbot muss dem Arbeitnehmer zu Beginn seiner Tätigkeit mitgeteilt werden. Dies gilt auch für das Verbot von E-Zigaretten, bei denen es sich nach wie vor um Tabakerzeugnisse handelt.
Das Rauchverbot am Arbeitsplatz kann sogar für das gesamte Gebäude gelten. Wer dagegen verstößt, verstößt gegen die Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften (Arbeitsschutz), die mit einer Strafe belegt sind.
Was ist die Strafe für Rauchen am Arbeitsplatz?
Im Falle eines totalen Rauchverbots muss der Eigentümer oder Geschäftsführer den Arbeitsplatz mit einem Raucherraum und Raucherbereichen kennzeichnen. Unterlässt er dies, kann er mit einer Geldstrafe von bis zu 2.000 £ belegt werden. Im Falle von E-Zigaretten bis zu 500 PLN.
Verstößt ein Angestellter gegen das Rauchverbot, gibt es auch Strafen für das Rauchen von Zigaretten. Je nach Standort kann er oder sie sogar eine disziplinarische Entlassung erhalten. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, einen Verweis für das Rauchen von Zigaretten auszusprechen und eine Geldstrafe zu verhängen, wenn es sich um einen Verstoß gegen die Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften handelt.
Die Geldstrafe darf nicht mehr als ein Tagesgehalt des Arbeitnehmers betragen. Sie kann nicht mehr als drei Monate nach dem Vorfall verhängt werden.
Wer kann eine Geldstrafe gegen einen Arbeitnehmer wegen Rauchens verhängen?
Ein Bußgeld wegen eines Verstoßes gegen das Rauchverbot kann von den zuständigen Dienststellen oder vom Arbeitgeber selbst verhängt werden. Er selbst kann die Angelegenheit bei der Polizei oder der Gemeindepolizei anzeigen. Diese können gegen einen Arbeitnehmer, der gegen das Rauchverbot an einem öffentlichen Ort verstößt, eine Geldstrafe von bis zu 500 PLN verhängen.
Es sei darauf hingewiesen, dass das Thema Rauchen am Arbeitsplatz immer noch ein sehr heikles Thema ist, das viele Missverständnisse hervorruft. Fazit: Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen von Anfang an mitteilt, dass im Unternehmen ein absolutes Rauchverbot gilt, müssen Sie sich daran halten. Andernfalls könnten Sie bestraft werden. Es ist wichtig zu wissen, dass sich das Rauchverbot für Arbeitnehmer nicht direkt aus dem Arbeitsgesetzbuch ergibt, sondern dass es bestimmte Orte gibt, an denen diese Tätigkeit verboten ist. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für sichere Arbeitsbedingungen zu sorgen. An Orten, an denen es leicht zu Bränden kommen kann, muss man sich also an die Vorschriften halten.