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10 min czytania 8 März 2022

Legalisierung des Aufenthalts in Polen

Legalisierung

Die polnische Gesetzgebung sieht eine Reihe von Regeln für die Legalisierung des Aufenthalts von Ausländern im polnischen Hoheitsgebiet vor. Die Legalisierung des Aufenthalts stellt Anforderungen an Ausländer, die erfüllt werden müssen, um in Polen bleiben zu können.
Das Verfahren zur Legalisierung des Aufenthalts von Ausländern und zur Legalisierung der Beschäftigung von Ausländern unterscheidet sich je nach Herkunftsland des Ausländers erheblich.

Drittstaatsangehörige müssen im Besitz einer gültigen Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis sein.

Legalisierung des vorübergehenden Aufenthalts

Ein befristeter Aufenthaltstitel wird u.a. erteilt:

  • Familienangehörige polnischer Staatsbürger und Familienangehörige von Ausländern
  • eine Beschäftigung aufnehmen oder fortsetzen
  • eine Arbeit in einem Beruf auszuführen, der hohe Qualifikationen erfordert
  • ein nach Polen entsandter Ausländer
  • eine wirtschaftliche Tätigkeit auszuüben
  • für das Studium
  • ein Ausländer, der ein Familienleben führt

Ein Ausländer, der eine befristete Aufenthaltsgenehmigung erhalten möchte, sollte sich länger als 3 Monate in Polen aufhalten. Sie können sie für maximal 3 Jahre erhalten. Die befristete Aufenthaltserlaubnis kann nicht erneut verlängert werden. Bei einem längeren Aufenthalt im Hoheitsgebiet der Republik Polen ist eine neue Genehmigung zu beantragen.

Auf der Grundlage des Ausländergesetzes wird eine befristete Aufenthaltserlaubnis erteilt, wenn ein Ausländer beabsichtigt, eine Beschäftigung in Polen aufzunehmen.

Außerdem muss sie alle 5 Bedingungen erfüllen:

  1. der Ausländer ist krankenversichert.
  2. der Ausländer verfügt über ein festes und regelmäßiges Einkommen, das ausreicht, um den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen zu bestreiten.
  3. der Ausländer hat einen gesicherten Wohnsitz im Hoheitsgebiet der Republik Polen.
  4. die Vergütung des Ausländers, die vom Auftraggeber in einer Anlage zum Genehmigungsantrag angegeben wird, nicht niedriger ist als die Vergütung von Arbeitnehmern, die zur gleichen Zeit eine Arbeit vergleichbarer Art oder in vergleichbarer Position ausführen.
  5. die Höhe des monatlichen Entgelts nach Nummer 4 nicht unter dem Mindestlohn liegt.

befristete Aufenthaltserlaubnis – Ablehnung

Nach dem Gesetz ist eine Genehmigung zu verweigern, wenn:

  • der Auftraggeber oder die ausführende Stelle rechtskräftig verurteilt worden ist
  • der Ausländer wurde rechtskräftig verurteilt, erfüllt nicht die Anforderungen der auftraggebenden Stelle, verfügt nicht über die entsprechenden Qualifikationen oder die Grenze der befristeten Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in einem bestimmten Kalenderjahr ist erreicht

Ein Ausländer, der legal gearbeitet hat, ist verpflichtet, dem Landeshauptmann zu melden, wenn er seinen Arbeitsplatz verliert. Sie müssen dies innerhalb von 15 Arbeitstagen ab dem Datum der Beendigung des Arbeitsverhältnisses schriftlich tun.

Entzug der befristeten Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis

Ein Woiwode ist berechtigt, eine befristete Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis zu entziehen, wenn:

  • die in der Genehmigung angegebene Position hat sich geändert oder die Höhe der Vergütung wurde reduziert, und die Genehmigung wurde nicht geändert;
  • das Unternehmen, das einen Ausländer mit Arbeiten beauftragt, übt keine wirtschaftlichen, landwirtschaftlichen oder hoheitlichen Tätigkeiten aus, hat insbesondere seine Tätigkeit eingestellt, wurde aus dem entsprechenden Register gelöscht oder befindet sich in Liquidation.

Legalisierung des Daueraufenthalts

  • Der Daueraufenthalt wird Personen erteilt, die sich dauerhaft in der Republik Polen aufhalten wollen. Es ist ein Dokument, das Personen, die nicht die polnische Staatsbürgerschaft besitzen, das Recht gibt, in Polen zu leben und zu arbeiten. Kurz gesagt, Personen mit Daueraufenthaltsstatus haben die gleichen Rechte wie polnische Staatsbürger. Nur haben sie nicht das Recht, an den Wahlen teilzunehmen.
  • Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis wird einem Ausländer erteilt, der:
  • ein Kind eines Ausländers ist, dem eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder eine langfristige Aufenthaltsberechtigung für die EU erteilt wurde und das unter der elterlichen Sorge bleibt:
    die geboren wurden, nachdem dem Ausländer eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder eine langfristige Aufenthaltsgenehmigung für die EU erteilt wurde, oder
    die während der Gültigkeitsdauer einer diesem Ausländer erteilten befristeten Aufenthaltserlaubnis geboren wurden
    ein Kind eines polnischen Staatsbürgers ist, das unter der elterlichen Sorge bleibt
    eine Person polnischer Herkunft ist und die Absicht hat, sich dauerhaft im Hoheitsgebiet der Republik Polen niederzulassen
    in einer nach dem Recht der Republik Polen anerkannten Ehe mit einem polnischen Staatsbürger lebt und mit diesem vor der Antragstellung mindestens drei Jahre lang verheiratet war. Außerdem hat er sich unmittelbar vor der Antragstellung mindestens zwei Jahre lang ununterbrochen im Hoheitsgebiet der Republik Polen aufgehalten, und zwar auf der Grundlage einer befristeten Aufenthaltserlaubnis, die im Zusammenhang mit dem Aufenthalt in einer Ehe mit einem polnischen Staatsbürger oder im Zusammenhang mit der Erlangung des Flüchtlingsstatus, des subsidiären Schutzes oder eines humanitären Aufenthaltstitels erteilt wurde,
    im Besitz einer gültigen polnischen Karte ist und die Absicht hat, sich dauerhaft im Hoheitsgebiet der Republik Polen niederzulassen.

Eine Aufenthaltserlaubnis für langfristig aufenthaltsberechtigte EU-Bürger wird Ausländern erteilt, die sich mindestens fünf Jahre lang im polnischen Hoheitsgebiet aufhalten und alle Bedingungen erfüllen. Diese Art von Genehmigung wird für einen unbestimmten Zeitraum erteilt. Anders verhält es sich mit einer Aufenthaltskarte, die nur 10 Jahre gültig ist. Nach Ablauf dieser Frist muss sie ersetzt werden. Die Daueraufenthaltsgenehmigung ermöglicht es Ausländern, legal in Polen zu arbeiten, ohne dass sie andere, zusätzliche Dokumente erwerben müssen. Die Genehmigung berechtigt auch zum Reisen in den Schengen-Ländern. Der Aufenthalt eines Ausländers auf dieser Grundlage darf jedoch 90 Tage innerhalb von 180 Tagen nicht überschreiten.

Unbefristete Aufenthaltserlaubnis – Wartezeit

Die Wartezeit hängt von den Umständen des Falles und dem jeweiligen Amt ab. Nach den gesetzlichen Bestimmungen sollte das Verfahren zur Erteilung einer Genehmigung an einen Ausländer spätestens innerhalb von drei Monaten nach seiner Einleitung abgeschlossen sein. Wenn die Woiwodschaftsbehörde die Genehmigung nicht innerhalb der Frist erteilt, sollte sie den Ausländer darüber informieren, die Gründe für die Verzögerung erläutern und eine neue Frist für den Fall angeben.

Berufung gegen die Entscheidung des Gouverneurs

Im Falle einer negativen Entscheidung über den Daueraufenthalt hat eine Person ohne polnische Staatsangehörigkeit das Recht, Rechtsmittel einzulegen. Die Beschwerde wird von einem Woiwoden an den Leiter des Ausländeramtes in Warschau gerichtet. Der Antragsteller verfügt über eine Frist von 14 Tagen, um dies zu tun. Der Fall sollte innerhalb von 2 Monaten abgeschlossen sein. Erhält der Betroffene keine oder eine für ihn nicht zufriedenstellende Antwort, kann er innerhalb von 30 Tagen Klage beim Verwaltungsgericht erheben.

Weitere Informationen zur legalen Beschäftigung finden Sie HIER

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