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10 min czytania 8 März 2022

Prozesskostenhilfe für Ausländer

Wer kann Prozesskostenhilfe für Ausländer in Anspruch nehmen?

Prozesskostenhilfe

Anspruch auf Sozialhilfe haben neben Personen mit polnischer Staatsangehörigkeit auch Ausländer, die ihren Wohnsitz auf dem Gebiet Polens haben und sich dort aufhalten, u. a:

  • auf der Grundlage einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis,
  • eine Aufenthaltserlaubnis für einen langfristig aufenthaltsberechtigten EU-Bürger
  • im Zusammenhang mit der Erlangung des Flüchtlingsstatus oder des subsidiären Schutzes in der Republik Polen.

Ausländer haben nach Abschluss des gesamten Aufenthaltsgenehmigungsverfahrens Anspruch auf Sozialhilfeleistungen. Der Person sollte bereits der Flüchtlingsstatus oder subsidiärer Schutz zuerkannt worden sein.

Kostenlose rechtliche Informationen

Die unentgeltliche Rechtsauskunft ist eine Möglichkeit, einen Ausländer über die geltenden Rechtsvorschriften für die Zuerkennung des internationalen Schutzes, die Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft oder des subsidiären Schutzes sowie über die Vorschriften für Verfahren vor öffentlichen Verwaltungsstellen zu informieren.

Gemäß den Leitlinien auf der Website des Ministeriums:


„Die unentgeltliche Rechtsauskunft besteht in der Unterrichtung des Ausländers über die geltenden Rechtsvorschriften im Bereich der Zuerkennung des internationalen Schutzes, der Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft oder des subsidiären Schutzes sowie über die Bestimmungen, die das Verfahren vor den Organen der öffentlichen Verwaltung in den Angelegenheiten regeln, die in die Zuständigkeit dieser Organe in diesem Bereich fallen, wobei die besondere Situation dieser Personen zu berücksichtigen ist.

Kostenlose Rechtsauskünfte erteilen die Mitarbeiter der Abteilung für Flüchtlingsverfahren in Warschau (Taborowa-Straße 33) und Biała Podlaska (Dokudowska-Straße 19).

Der kostenlose Rechtsbeistand umfasst:

Abfassung einer Beschwerde gegen die Entscheidung an:

  • Ablehnung der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder des subsidiären Schutzes
  • die Einstellung des Verfahrens zur Gewährung von internationalem Schutz
  • den Antragsteller an den für die Prüfung des Antrags auf internationalen Schutz zuständigen Mitgliedstaat zu überstellen und das Verfahren einzustellen,
  • den Antrag auf internationalen Schutz für unzulässig zu erklären,
  • die Weigerung, die Absichtserklärung des Antragstellers, den Antrag auf internationalen Schutz weiterzuverfolgen, zu berücksichtigen,
  • die Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft oder des subsidiären Schutzes;
  • Rechtsvertretung in Berufungsverfahren:
  • Gewährung von internationalem Schutz,
  • Überstellung des Antragstellers an den Mitgliedstaat, der für die Prüfung des Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist,
  • die Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft oder des subsidiären Schutzes.

Der kostenlose Rechtsbeistand wird persönlich geleistet:

  • ein Rechtsanwalt, Rechtsberater oder
  • eine Person, die kein Rechtsanwalt oder Rechtsberater ist und bei einer gemeinnützigen Nichtregierungsorganisation beschäftigt ist, die berechtigt ist, unentgeltliche Rechtshilfe zu leisten

Der Rechtsanwalt oder Rechtsberater kann die Gewährung von unentgeltlichem Rechtsbeistand aus wichtigen Gründen ablehnen und den berechtigten Ausländer über andere Rechtsanwälte, Rechtsberater oder Personen, die unentgeltlichen Rechtsbeistand im Gebiet der Woiwodschaft leisten, informieren. Eine Person, die unentgeltlichen Rechtsbeistand leistet, kann die Gewährung von unentgeltlichem Rechtsbeistand aus wichtigen Gründen ablehnen.

Unterstützung bei der Integration

Auf der Website des Ministeriums heißt es: „Sobald ihnen die Flüchtlingseigenschaft oder der subsidiäre Schutz zuerkannt wurde, haben Ausländer für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten Anspruch auf Unterstützung im Rahmen des so genannten individuellen Integrationsprogramms (IPI), um ihren Integrationsprozess zu fördern.“

Die Unterstützung von Ausländern erfolgt in Form von:

  • Geldleistungen (zur Deckung von Lebenshaltungskosten, Lebensmitteln, Kleidung, Schuhen, Körperpflegemitteln, Wohnkosten und Kosten im Zusammenhang mit dem Erlernen der polnischen Sprache)
  • Sozialarbeit
  • Zahlung der Krankenversicherungsprämien
  • Fachberatung (Recht, Familie, Psychologie)
  • Bereitstellung von Informationen im Kontakt mit anderen Institutionen
  • sonstige Aktivitäten zur Unterstützung des Integrationsprozesses eines Ausländers

Es ist zu betonen, dass die Unterstützung im Rahmen des individuellen Integrationsprogramms auf der Grundlage eines bei der Starost eingereichten Antrags gewährt wird. Der Antrag wird vom Bezirkselternzentrum innerhalb von 60 Tagen nach Erlangung des Flüchtlingsstatus oder des subsidiären Schutzes eingereicht.

Ausländer, die sich in einer sehr schwierigen Lebenssituation befinden und gleichzeitig alle Kriterien erfüllen, haben – ähnlich wie polnische Staatsbürger – Anspruch auf Geld- und Sachleistungen der Sozialhilfe zu allgemeinen Bedingungen.

Der Anspruch auf Geldleistungen der Sozialhilfe wird durch einen Vergleich des Einkommens einer Person oder Familie mit dem entsprechenden Einkommenskriterium ermittelt.

Integrationszentren für Ausländer

Langfristig können Ausländer im Rahmen der Ausländerintegrationszentren von einem Angebot profitieren, das über die Sozialhilfe hinausgeht.

Das Ministerium für Familien- und Sozialpolitik führt das Projekt „Aufbau von Strukturen für die Integration von Ausländern in Polen – Phase II – Pilotprojekt der Zentren für die Integration von Ausländern“ durch. – Projekt im Rahmen des Fonds für Asyl, Migration und Integration (FAMI). Ziel ist es, in Partnerschaft mit den Woiwodschaftsregierungen ein Pilotprojekt zur Einrichtung von zwei Ausländerintegrationszentren durchzuführen.

Die in den Zentren durchgeführten Integrationsmaßnahmen richten sich an Drittstaatsangehörige im Hinblick auf die Integration in die polnische Gesellschaft durch

  • Beratung auf dem Arbeitsmarkt,
  • das Erlernen der polnischen Sprache,
  • kulturelle Unterstützung (z. B. Hilfe bei der Einschulung der Kinder)
  • fachliche Beratung (z. B. psychologisch, rechtlich)

Unterstützungszentrum für Ausländer

Ausländer können auch die Hilfe der Unterstützungszentren für Ausländer in Anspruch nehmen, die in der Region lebenden Ausländern helfen sollen, administrative und rechtliche Probleme im Zusammenhang mit der Legalisierung ihres Aufenthalts und dem Arbeitsrecht leichter zu lösen.
Im Rahmen ihrer Tätigkeit bieten die Zentren Ausländern kostenlose Unterstützung an:

  • Rechtsanwalt
  • Übersetzer
  • Psychologe
  • Ausbildung
  • Workshops Anpassungskurse
  • Halbschulen für Kinder von Ausländern.

Weitere Informationen über die legale Beschäftigung von Ausländern finden Sie HIER>>

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