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10 min czytania 8 März 2022

Fernarbeit im Arbeitsgesetzbuch

Die sich verändernde Realität auf dem Arbeitsmarkt, die alle Unternehmer betrifft, hat sich auch auf die Arbeitnehmer ausgewirkt. Das Fehlen einer gesetzlichen Regelung für Fragen im Zusammenhang mit hybrider oder Remote-Arbeit ist nur eine der vielen Herausforderungen, denen sich Unternehmer und Arbeitnehmer im Jahr 2021 gegenübersehen. Während der Pandemie haben viele Unternehmen offizielle Regeln für die Fernarbeit eingeführt, aber das Gesetzgebungsverfahren für weitere Änderungen ist noch nicht abgeschlossen.  

Die Fernarbeit wird derzeit auf der Grundlage von Artikel 3 des Gesetzes vom 2. März 2020 und der Sonderregelung zur Verhütung, Bekämpfung und Bekämpfung von COVID – 19, anderen Infektionskrankheiten und dadurch verursachten Krisensituationen angewendet. Diese Verordnung ist nur vorübergehend, für die Dauer der Epidemie, verbindlich und kann nur für die Dauer des aufgrund von COVID – 19 ausgerufenen epidemischen Notstands oder Seuchenzustands und für einen Zeitraum von 3 Monaten nach ihrem Widerruf angewendet werden.  

Ziel des Fernarbeitsgesetzes ist es, Arbeitgebern und Arbeitnehmern ein Instrument an die Hand zu geben, mit dem sie eine Vereinbarung über die Regelung der Bedingungen für eine solche Zusammenarbeit treffen können. Unter anderem werden die folgenden Aspekte angeführt:

Fernarbeit im Arbeitsgesetzbuch
  • Bestimmung des genauen Ortes, an dem die Fernarbeit durchgeführt werden soll 
  • die Möglichkeit der Fernarbeit auf Wunsch des Arbeitnehmers 
  • Situationen, in denen der Arbeitgeber die Ausübung der beruflichen Tätigkeit aus der Ferne anordnet 
  • Regelung der Unterbringung und der technischen Bedingungen für den Arbeitnehmer 
  • Regelung der Bedingungen für die Beendigung der Erlaubnis zur Fernarbeit 
  • Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften und Inspektionen 

Fernarbeit nach Vereinbarung mit dem Arbeitgeber  

Nach der Novelle kann die Fernarbeit ganz oder teilweise an einem vom Arbeitnehmer in Absprache mit dem Arbeitgeber angegebenen Ort geleistet werden. Die Änderungen verpflichten den Arbeitgeber, Anträge auf Fernarbeit bestimmter Arbeitnehmergruppen zu berücksichtigen. Dies betrifft insbesondere schwangere Frauen und Eltern von Kindern bis zu 4 Jahren.

Empfehlung oder Regelung für Fernarbeit 

Nach dem Entwurf wurde die Verpflichtung zur Festlegung der Grundprinzipien der Fernarbeit hauptsächlich durch die folgenden Bestimmungen geregelt: 

  • Vereinbarung (zu schließen zwischen dem Arbeitgeber und der betrieblichen Gewerkschaftsorganisation) 
  • Verordnungen (die vom Arbeitgeber streng definiert werden), jedoch wird diese Lösung in 2 Fällen angewendet: 

– wenn innerhalb von 30 Tagen keine Einigung mit der Gewerkschaftsorganisation des Unternehmens erzielt wird  

– wenn es in den Betrieben des Arbeitgebers keine gewerkschaftliche Organisation gibt (in diesem Fall wird die Regelung nach Anhörung der Arbeitnehmervertreter ausgearbeitet). 

Es sei darauf hingewiesen, dass sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer die Anordnung zur Fernarbeit einseitig mit einer Frist von mindestens einem Tag widerrufen können. Allerdings hat nur der Arbeitgeber das Recht, während des Ausnahmezustands, der Seuchengefahr und des Seuchenzustands sowie innerhalb von drei Monaten nach deren Beendigung sowie in dem Zeitraum, in dem es aufgrund höherer Gewalt vorübergehend nicht möglich ist, die Gesundheits- und Sicherheitsbedingungen am Arbeitsplatz zu gewährleisten, einseitig Fernarbeit anzuordnen. Er kann diese Möglichkeit in Anspruch nehmen, nachdem er seinem Arbeitgeber eine Erklärung über die räumlichen und technischen Möglichkeiten vorgelegt hat, die es ihm ermöglichen, seine Arbeit an einem anderen Ort als dem Arbeitsplatz zu verrichten.  

Kosten der Fernarbeit – auf Seiten des Arbeitgebers  

Nach der Novelle gehört es zu den grundlegenden Pflichten eines Arbeitgebers, seinen Arbeitnehmern die für die Ausführung der Arbeit erforderlichen Materialien und Werkzeuge zur Verfügung zu stellen. Mit anderen Worten: Diese Bestimmung soll die Kosten im Zusammenhang mit Fernarbeit abdecken. Die Kosten umfassen auch die Wartung der zur Verfügung gestellten Geräte, technische Unterstützung und Schulung. Die Parteien des Arbeitsverhältnisses werden ermächtigt, die Regeln für die Nutzung privater Arbeitsmittel und -materialien durch den Arbeitnehmer bei Fernarbeit festzulegen. Daher wird es möglich sein, die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Bereitstellung von Material und Werkzeugen durch die Zahlung eines Pauschalbetrags oder einer Vergütung durch den Arbeitgeber zu ersetzen. 

Das Recht des Arbeitgebers, seinen Arbeitnehmer zu kontrollieren 

Die eingebrachte Änderung gibt dem Arbeitgeber das Recht, die Kontrolle über seinen Arbeitnehmer an dem Ort auszuüben, an dem er die Fernarbeit verrichtet. Dies geschieht nach den Grundsätzen, die in den Vorschriften, im Fernarbeitsauftrag oder in einer zwischen den beiden Parteien geschlossenen Vereinbarung festgelegt sind. Die Datenschutzverfahren sowie die Gesundheits- und Sicherheitsbedingungen werden kontrolliert. Der Arbeitgeber hat das Recht, die Kontrolle während der Arbeitszeit des Arbeitnehmers nach vorheriger Absprache mit dem Arbeitnehmer durchzuführen, um die Privatsphäre der Haushaltsmitglieder nicht zu verletzen.  

Wenn ein Arbeitgeber in seinem Unternehmen Fernarbeit einführt, ist er verpflichtet, alle Datenschutzverfahren in der Geschäftsordnung des Unternehmens zu regeln. Deshalb ist es wichtig, die Mitarbeiter in diesem Bereich zu schulen. In Bezug auf Gesundheit und Sicherheit verlangen die Vorschriften, dass der Arbeitgeber eine Risikobewertung für die Fernarbeit durchführt. Wenn ein Arbeitnehmer aus der Ferne arbeiten darf, muss eine entsprechende Erklärung über Sicherheit und Gesundheitsschutz abgegeben werden. 
Unfälle bei Fernarbeit werden nach einer Besichtigung des Unfallortes zu einem mit dem Arbeitnehmer oder seinem Heimarbeiter vereinbarten Zeitpunkt behandelt. 

Neue Lösung – gelegentliche Fernarbeit 

Mit den Änderungsentwürfen zum Arbeitsgesetzbuch wird ein neues Institut eingeführt, die so genannte gelegentliche Fernarbeit. Sie beträgt bis zu 24 Tage in einem Kalenderjahr. Ein Arbeitnehmer kann einen solchen Anspruch in Papierform oder elektronisch beantragen. Gelegentliche Fernarbeit wird intern nicht geregelt. Außerdem ist nicht vorgesehen, dass der Arbeitgeber für die Kosten der Fernarbeit aufkommt. Es besteht jedoch die Möglichkeit der Kontrolle des Arbeitnehmers.

Weitere Informationen über die Änderungen des Arbeitsgesetzes finden Sie HIER>>

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